Honorar & Rahmenbedingungen

Honorar

Einzeltherapie (Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie):

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die gesetzliche Versicherung die kompletten Kosten der Psychotherapie.

Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Paartherapie und Sexualtherapie:

Paar- und sexualtherapeutische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Auch private Krankenversicherungen erstatten die Kosten hierfür in der Regel nicht oder nur in Einzelfällen. Die Kosten sind daher meist privat zu tragen.

Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit langjähriger klinischer und psychotherapeutischer Erfahrung verfüge ich über eine umfassende medizinische und psychotherapeutische Qualifikation. Diese ermöglicht eine differenzierte Diagnostik sowie die Berücksichtigung psychischer, körperlicher und partnerschaftlicher Aspekte in der Behandlung.

Da Anliegen, Umfang und Rahmen einer Behandlung individuell sehr unterschiedlich sind, erfolgt die Honorarvereinbarung nach einem persönlichen Erstkontakt. Gerne informiere ich Sie dabei transparent über die voraussichtlichen Kosten.