Honorar & Rahmenbedingungen
Umsatzsteuer bei Paar- und Sexualtherapie
Psychotherapeutische Behandlungen zur Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen sind als sogenannte Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Daher fällt bei Einzeltherapien, die der Behandlung einer psychischen Erkrankung dienen, keine Umsatzsteuer an.
Paartherapie und Sexualtherapie gelten hingegen in der Regel nicht als Heilbehandlung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Sie dienen häufig der Beratung, Klärung von Beziehungsdynamiken oder der persönlichen Weiterentwicklung, ohne dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Vordergrund steht.
Aus diesem Grund bin ich gesetzlich verpflichtet, auf Paartherapie und Sexualtherapie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % zu erheben.
Für Sie bedeutet dies:
Einzeltherapie (Heilbehandlung): umsatzsteuerfrei
Paartherapie und Sexualtherapie: zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Diese Regelung basiert auf steuerrechtlichen Vorgaben und gilt unabhängig von der therapeutischen Ausrichtung oder Qualifikation.
Honorar
Für privat Versicherte und Selbstzahler beträgt das Honorar für eine 50-minütige Sitzung:
Einzeltherapie:
160 € (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG)
Paartherapie und Sexualtherapie:
160 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 190,40 €